Gemäß § 35 Absatz3 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz- KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBI. I S. 212), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBI. I S. 2808) wurde der DGP Deponiegesellschaft mbH Peenemünde die Genehmigung zur Rekultivierung der Deponieabschnitte (Polder) I bis IV der ehemaligen Aschedeponie Peenemünde unter

Bescheid
PG002 / 2019 - 53

vom 09. September 2019 erteilt.

 

Genehmigte Abfallarten für die „ehemalige Aschedeponie Peenemünde“

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