Zur Sicherung der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung wurde nach Klärung der behördlichen Zuständigkeiten 1997 vom damaligen Landkreis Ostvorpommern eine Wasserrechtliche Genehmigung erteilt, die dem Betreiber eine Beschaffung von Deponieersatzbaustoffen ermöglichte.
Daraufhin wurde im Jahre 2006 vom StAUN Ueckermünde eine Verpflichtungsverfügung erlassen, die es der UGP ermöglichte, geeignete Abfälle zu akquirieren zur Verwertung anzunehmen und zur Profilierung einzusetzen (seinerzeit nach der Deponieverwertungsverordnung [DepVerwV] vom 25.07.2005).
Mit dem 3. Änderungsbescheid Nr. 0036.2-75.003/2011-53 vom 11.11.2011 wurden für die ehemalige Aschedeponie Peenemünde die Kriterien der DepVerwV durch die Vorgaben der derzeitig gültigen Deponieverordnung (DepV) ersetzt. Dadurch waren wir in der Lage, den Materialfluss zur Profilierung kontinuierlicher aufrecht zu erhalten.
Das StALU Vorpommern hat mit Wirkung vom 09. September 2019 eine weiterführende Genehmigung zur abschließenden Rekultivierung der ehemaligen Aschedeponieabschnitte Peenemünde erteilt.